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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Landratswahl am 12.03.2023, evtl. Stichwahl am 26.03.2023


In Bad Schwalbach wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 29. Januar 2023 mit Hauptwohnung in Bad Schwalbach gemeldet sind.

Einen Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl, der auch gleichzeitig für die mögliche Stichwahl gilt, erhalten Bürgerinnen und Bürger bis Mitte Februar. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 108, Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach. Das Wahlbüro ist ab 30. Januar montags und mittwochs bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie am Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sind alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, für die Beantragung der Briefwahlunterlagen den postalischen Weg über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen oder den digitalen Antrag unter www.bad-schwalbach.de/wahl zu verwenden. Briefwahlunterlagen können ab dem 30. Januar 2023 auch per E-Mail unter kirsten.engel@bad-schwalbach.de beantragt werden. Beim schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Für die mögliche Stichwahl können bereits jetzt die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Zur Identitätsfeststellung ist der Ausweis mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort in der Wahlkabine abzugeben. Bei weiteren Fragen bitte an das Wahlamt unter 06124-500114 oder kirsten.engel@bad-schwalbach.de wenden.