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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Verhalten für den Winterdienst


Im Stadtgebiet ist auf den Geh- und Überwegen der Winterdienst Aufgabe der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Die Verpflichtung zur Schneeräumung gilt täglich für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Wie sinnvoll diese Aufgaben ist, liegt auf der Hand: Wenn in diesen besonderen Situationen jeder rechtzeitig seine Pflichten erfüllt, sind die wichtigsten Verkehrsstrecken nach kurzer Zeit wieder geräumt, gestreut und sicher begehbar!

 

Darum gilt gerade im Winter: Ein Jeder kehre vor seiner eigenen Tür!

Nur wenn Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ihren Pflichten zuverlässig nachkommen, können alle Bürgerinnen und Bürger - darunter besonders Kinder, ältere oder gehbehinderte Menschen - sich sicher in unserer Stadt bewegen!

 

Wohin mit dem Schnee ?

Der zusammengeschobene Schnee ist am Rande des Gehwegs bzw. der Fahrbahn, am Besten auf Ihrem eigenem Grundstück, etwa freie Grünflächen oder am Rande von Hofeinfahrten, zu lagern. Der Schnee darf nicht auf Verkehrsflächen, insbesondere Straßen, geschoben werden. So werden Gefährdungen oder Behinderungen für den Fahr- und Fußgängerverkehr verhindert. 

Wichtig: Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten! Auch auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein salzhaltiger Schnee abgelagert werden - zum Schutz der gefährdeten Pflanzen.

 

Die vorgenannten Regelungen beruhen auf der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Schwalbach, die Sie bei Bedarf im Rathaus erhalten oder sich auf der Internetseite www.bad-schwalbach.de ansehen und ausdrucken können. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.