Meldung Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

bei anonymen Meldungen frei lassen.

bei anonymen Meldungen frei lassen.

bei anonymen Meldungen frei lassen.

Name der Beschuldigten (ggfs. weitere Angaben), Name der Betroffenen (ggfs. weitere Angaben), Name der Zeugen (ggfs. weitere Angaben), Angaben zum Sachverhalt

Bitte beschreiben Sie hier möglichst genau,  wann, von wem, wo und in welcher Form gegen nationales oder EU-Recht verstoßen wurde. 

Hier können Sie weitere Dateien hochladen, bspw.: Belege, Fotos, usw.

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.


Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht zur Meldung von Verschmutzungen oder Beschädigungen vorgesehen ist. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Mängelmelder.

Über dieses Formular können zudem keine Ordnungswidrigkeiten an das Ordnungsamt gemeldet werden. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Online-Service.


Ihre Meldung ist auch postalisch möglich:

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Adressangabe:

-persönlich / vertraulich-
Magistrat der Stadt Bad Schwalbach
Fachbereich 1 / Meldestelle Hinweisgeberschutz
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach

hinweisgeberschutz@bad-schwalbach.de


Hinweise

Wir bitten vor Abgabe eines Hinweises an unsere Meldestelle folgende Hinweise:

  • Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Diese sind nach §§ 19-23 Hinweisgeberschutzgesetz aktuell beim Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt eingerichtet.
  • Sie können Meldungen anonym verfassen, beachten Sie hierbei jedoch, dass eine Eingangsbestätigung nach § 17 Abs. 1 HinSchG nicht möglich ist.