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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Landtagswahl am 08.10.2023


In Bad Schwalbach wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 27.08.2023 mit Hauptwohnung in Bad Schwalbach gemeldet sind. 

Ein Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl erhalten Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 17.09.2023. Das Wahlbüro ist im Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 108, Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach untergebracht. Das Wahlbüro montags und mittwochs bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie am Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.

Um Wartezeiten zu vermeiden sind alle Bürgerinnen und Bürger angehalten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen den postalischen Weg über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen oder den digitalen Antrag unter www.bad-schwalbach.de/wahl  zu verwenden. Briefwahlunterlagen können seit Montag, 28.08.2023 auch per E-Mail unter kirsten.engel@bad-schwalbach.de beantragt werden. Bei Ihrem schriftlichen Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich.

Sollten Unterlagen für eine andere Person abgeholt werden, ist eine Vollmacht erforderlich.

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlbüro beantragen und abholen. Zur Identitätsfeststellung bitten wir Sie, Ihren Ausweis mitzubringen. Es besteht die Möglichkeit, direkt Ihre Stimme vor Ort in der Wahlkabine abzugeben.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter 06124 500114 oder kirsten.engel@bad-schwalbach.de.