Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bad-schwalbach.de veröffentlichte Website der Stadt Bad Schwalbach 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Magistrat der Stadt Bad Schwalbach
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 500 - 0
Fax: 06124 500 - 199

stadt@bad-schwalbach.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Grundlage einer am 27.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung mittels der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/selbstbewertung.html).

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. 

  • PDF-Dokumente, hier vor allem die Satzungen der Stadt Bad Schwalbach, sowie Stellenanzeigen. Letztere sind auch über die Internetplattform "www.interamt.de" barrierefrei abrufbar.
  • über die Plattform "Youtube" eingebundene Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
  • Beim Veranstaltungsfilter und dem Vereinsverzeichnis lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen
  • die Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an stadt@bad-schwalbach.de

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Inhalte in Leichter Sprache ( das Ziel soll bis Ende des Jahres 2022 erreicht werden )
  • Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen ( das Ziel soll bis Mitte des Jahres 2022 erreicht werden )
  • Anpassung PDF-Dateien ( das Ziel soll bis Ende des Jahres 2022 erreicht werden )
  • Neu eingestellte Videos mit Untertiteln versehen (das Ziel soll sofort umgesetzt werden)

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.10.2021 erstellt und zuletzt am 27.10.2021 überprüft und aktualisiert.

Barriere melden

Sie möchten eine Barriere auf unserer Website melden?

Für Ihre Hinweise sind wir sehr dankbar, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:
stadt@bad-schwalbach.de

Alternativ können Sie auch gerne unseren Mängelmelder  nutzen.