- Rathaus & Bürger
- Stadt & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Tourist-Info und Weinbrunnen
- Kultur
- Übernachten
- Veranstaltungen & mehr
- Sehenswertes
- Outdoor-Aktivitäten
- Gastronomie
- Freizeit-Tipps für Kids
- Kur & Gesundheit
Spielapparatesteuer
Spielapparatesteuer
Suchergebnisse werden geladen
Keine Leistungen gefunden.
Kontakt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Aktuelle Steuersätze:
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonst.: 22 % der Bruttokasse, mind. 70 €
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen:
22 % der Bruttokasse, mind. 170 € - für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonst.: 10 % der Bruttokasse, höchst. 25 €
- für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: 10 % der Bruttokasse, höchst. 75 €
- für Sex-, Gewalt- und kriegsverherrlichende Apparate: 50 % der Bruttokasse, höchst. 500 €
Vordrucke zur Berechnung der Spielapparatesteuer finden Sie hier.