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Städtische Finanzen, Steuern & Gebühren
Städtische Finanzen, Steuern & Gebühren
Ab Haushaltsjahr 2019:
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Fälligkeiten
Regelfälligkeiten sind jeweils:
Grundsteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Gewerbesteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Hundesteuer am 01.07.
Zweitwohnungssteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit zu leisten.
Auf einen Blick
Aktuelle Haushaltspräsentation
Aktuelle Hebesätze
Gewerbesteuer: 387 %
Grundsteuer A: 417 %
Grundsteuer B: 845 %
Zweitwohnungssteuer: 15 % des Mietwertes
Hundesteuer:
- Ersthund: 125,00 €
- Zweithund: 180,00 €
- jeder weitere Hund: 230,00 €
- Gefährlicher Hund: 750,00 €
Spielapparatesteuer
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonst.: 22 % der Bruttokasse, mind. 70 €
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen:
22 % der Bruttokasse, mind. 170 € - für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonst.: 10 % der Bruttokasse, höchst. 25 €
- für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: 10 % der Bruttokasse, höchst. 75 €
- für Sex-, Gewalt- und kriegsverherrlichende Apparate: 50 % der Bruttokasse, höchst. 500 €
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonst.: 22 % der Bruttokasse, mind. 70 €
Beiträge und Gebühren der Stadtwerke (Wasser & Abwasser)
bitte klicken Sie hier: Gebührenübersicht Stadtwerke
Bankverbindungen der Stadt Bad Schwalbach
Wiesbadener Volksbank
IBAN: DE 41 5109 0000 0040 0400 05
BIC: WIBADE5WXXX
Nassauische Sparkasse
IBAN: DE 87 5105 0015 0393 0000 23
BIC: NASSDE55XXX
Rheingauer Volksbank eG
IBAN: DE 54 5109 1500 0045 1322 00
BIC: GENODE51RGG
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