Grundsteuer Festsetzung

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  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Schwalbach

    Die Hebesätze der Grundsteuer A und B in Bad Schwalbach betragen aktuell:

    Grundsteuer A: 417 %
    Grundsteuer B: 845 %


    Die Regelfälligkeiten sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.


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Zuständige Mitarbeitende