- Rathaus & Bürger
- Stadt & Leben
- Stadtportrait
- Zahlen, Daten, Fakten
- Stadtteile
- Stadtleitbild
- Fairtrade-Town
- 2021 - Auszeichnung zum Fairtrade-Town
- 2021 - Weihnachts-Gewinnspiel
- 2022 - Fairtrade Steuerungsgruppe bekommt neuen Wind
- 2022 - Gewinnübergabe aus Weihnachtsgewinnspiel 2021
- 2022 - Faire Woche
- 2023 - Bad Schwalbach ist weiterhin Fairtrade-Stadt
- 2023 - Fair Fashion
- 2023 - Infostand auf dem Weinfest
- 2023 - Faire Weihnachten
- 2024 - Unser Dank den Wahlhelfern
- 2024 - Ein faires Weinfest
- 2024 - Neue Steuerungsgruppe
- KOMPASS
- Familie und Kinder
- Organisationen und Vereine
- Aktuelles
- Stadtpostille und Freizeit-Tipps
- Stadtportrait
- Freizeit & Tourismus
- Tourist-Info und Weinbrunnen
- Kultur
- Übernachten
- Veranstaltungen & mehr
- Sehenswertes
- Outdoor-Aktivitäten
- Gastronomie
- Freizeit-Tipps für Kids
- Kur & Gesundheit
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Was sollte ich noch wissen?
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).