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Personalausweis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
- Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.
Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.
Teaser
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad SchwalbachKennen Sie schon die Online-Ausweisfunktion?
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Warum ist das so praktisch?
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen z.B. Anträge digital zu stellen, für die Sie sich sonst bei der Behörde, einer Filiale oder über den Postweg identifizieren und eine Unterschrift leisten müssen. Das heißt, Sie sparen Zeit und Wege bei Ihren Online-Geschäften.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage