Maskenpflicht


Aufgrund der stetig steigenden Corona-Infektionszahlen besteht mit sofortiger Wirkung wieder eine Maskenpflicht im Rathaus. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Besucher. Weiterhin wird um die Wahrung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter gebeten.

Wir bitten zu beachten, dass es aus Gründen in Zusammenhang mit Corona zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen im Bürgerbüro kommen kann.