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Abschaffung Kinderreisepässe ab 01.01.2024
Aktuell können Eltern für ihre Kinder noch drei verschiedene Ausweisarten beantragen: einen Personalausweis, einen Kinderreisepass oder einen normalen Reisepass. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt sechs Jahre.
Ab dem 1. Januar 2024 entfällt allerdings die Option auf einen Kinderreisepass.
Die bereits ausgehändigten Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden, es werden lediglich keine neuen mehr ausgestellt.
Außerhalb der EU wird der Reisepass weiterhin benötigt, innerhalb der EU reicht ein Personalausweis.
Wie kommen Sie an einen neuen Pass für Ihr Kind?
Personalausweis und Reisepass können in unserem Bürgerbüro beantragt werden. Hierzu einfach online einen Termin unter https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach vereinbaren.
Benötigte Unterlagen:
• Alter Pass oder Kinderreisepass/Personalausweis
• Erstbeantragung: Geburtsurkunde, biometrisches Passbild
Gebühren:
• Bis 24 Jahren: Personalausweis: 22,80 €, Reisepass 37,50 €
• Ab 24 Jahren: Personalausweis: 37,00 €, Reisepass: 70,00 €
Beantragung:
• Reisepass: Kinder unter 18 Jahren mit gesetzlicher Vertretung
• Personalausweis: ab 16 Jahren selbstständig möglich
Bildverweis: © Stefan Schweihofer, pixabay