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Neuzuordnung Hausnummern Aarstraße
Um wieder eine klare Zuweisung zu ermöglichen, ist dieses Vorgehen zwingend erforderlich und dient zudem dem Schutz der Anwohner, die so im Notfall sichere Hilfe durch u.a. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst erhalten.
Die von der Neuzuordnung der Hausnummern betroffenen Anwohner und Gewerbetreibende sind nach der Neuvergabe verpflichtet, ihre Anschrift in Personaldokumenten zu ändern.
Die Änderung erfolgt gebührenfrei.
Für weitere Informationen bietet die Stadtverordnetenversammlung, vertreten durch die Stadtverordnetenvorsteherin Gabriele Langkowski, eine Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, den 25.09.2024 um 18:00 Uhr im Kurhaus, Am Kurpark 3, 65307 Bad Schwalbach an.