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Grabsteinprüfungen im September
Um mögliche Unfallgefahren für Besucherinnen und Besucher vorzubeugen, ist der jeweilige Friedhofsträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht angehalten, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen. Diese schreibt vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.

