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Eine Versammlung anzeigen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
- Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
- Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad SchwalbachRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
- Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Larissa Scheiwein
- Frau Vicky Stahlstellv. Fachbereichsleiterin