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Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiratswahl

Die Ausländerbeiratswahl findet am 15. März 2026 statt.

Die Hessische Landesregierung hat den Tag der Wahl der Ausländerbeiräte auf den 15. März 2026 festgesetzt. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt bei sieben Mitgliedern. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.

Vordrucke für Wahlvorschlagsträger findet man auf folgender Seite:
https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger


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