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Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich.
Dieser kann mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder schriftlich ab dem 02.02.2026 gestellt werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname
- Sämtliche Vornamen
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Der Antrag muss persönlich bis Freitag, den 13.03.2026 um 13 Uhr im Bürgerbüro eingegangen sein.
Alternativ bis Mittwoch, den 11.03.2026 um 13 Uhr:
- online unter: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/startini.do?mb=6439002
- auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per eMail an kirsten.engel@bad-schwalbach.de
- formlos schriftlich, nicht telefonisch
Auf Wunsch kann die Briefwahl auch vor Ort - unter Wahrung des Wahlgeheimnisses - bis zum 13.03.2026 um 13 Uhr durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können, mit entsprechender Vollmacht, für vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden. Wahlbriefe können direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben, aber auch per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten.
Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18 Uhr im Bad Schwalbacher Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Im akuten Krankheitsfall
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen von Bevollmächtigten auch noch kurzfristig am Wahltag bis spätestens 15 Uhr im Bad Schwalbacher Rathaus beantragt und abgeholt werden.
Verlorene oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen
Wenn die Briefwahlunterlagen verloren wurden oder nicht zugegangen sind, können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr erteilt werden.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag und Mittwoch bis Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr
Dienstag: 14 Uhr bis 19 Uhr
Bildverweis: Wahlunterlagen 2026, © Stad Bad Schwalbach

