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Fundbüro: Schmuckstück gefunden
Im August ist eine Fundsache, ein Schmuckstück, im städtischen Fundbüro eingegangen.
Bisher hat sich noch kein Eigentümer gemeldet.
Der Empfangsberechtigte, sogenannt „Verlierer“, kann sein Anrecht auf den Gegenstand noch bis zum 02.01.2026 persönlich im Fundbüro der Stadt Bad Schwalbach, Adolfstraße 38, oder telefonisch unter 06124/5000 geltend machen.
Hierzu muss der Verlierer einen Eigentumsnachweis erbringen.
Dieser könnte sein: genaue Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg.
Die Öffnungszeiten des Fundbüros sind montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie dienstags von 14 Uhr bis 19 Uhr.

