Schiedsamt

Öffnungszeiten

Sie können telefonisch Kontakt aufnehmen und einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren, um einen Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung zu stellen. Selbstverständlich können Sie ihr Anliegen auch direkt am Telefon besprechen. Manchmal findet sich ganz unbürokratisch und kostenfrei eine Lösungsmöglichkeit.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Schiedsamt im Rathaus, Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach

Das Schiedsamt gehört sachlich zum Amtsgericht Bad Schwalbach. Es hat seinen Sitz im Rathaus und ist zuständig für die vorgerichtliche Streitschlichtung zivilrechtlicher Angelegenheiten (nachbarschaftliche Streitigkeiten) und bestimmter Straftaten (Beleidigung, "einfache" Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses). Es muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson im Schiedsamt ist zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Ziel ist es, in dieser Verhandlung zu einer gütlichen Einigung bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten zu kommen. Kommt es zu einer Einigung, schließen die Beteiligten einen rechtskräftigen Vergleich miteinander. Dieser Vergleich gilt 30 Jahre lang. Kommt es zu keiner Einigung, stellt die Schiedsperson hierüber eine Bescheinigung aus, mit der die antragstellende Partei ein Klageverfahren bei Gericht anstrengen kann. Ein Schlichtungsverfahren ist eine kostengünstige Angelegenheit. Die Beteiligten brauchen keinen Rechtsanwalt! Die Verfahrensgebühr ist gering. Oft betragen die Kosten insgesamt weniger als 50 €. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, teilen sich beide Parteien die Kosten. Schiedspersonen für die gesamte Stadt Bad Schwalbach sind


Horst Micket, Schiedsmann, Tel. 06124 724400

Brigitte Harbaum, stellv. Schiedsfrau


Weiterführende Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie hier: https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-08/das_hessische_schiedsamt_0515.pdf