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Ihr Weg zur Kur
Ihr Weg zur Kur - leicht erklärt
Was ist eine Kur?
Eine Kur hilft Menschen, wieder gesund zu werden.
Sie unterstützt die normale Behandlung beim Arzt.
Sie kann helfen:
- bei chronischen Krankheiten (die lange dauern),
- bei der Erholung nach Krankheiten,
- zur Vorbeugung (damit man nicht krank wird),
- bei seelischen Problemen.
Eine Kur stärkt die Selbstheilungskräfte und gibt Tipps, wie man besser mit der Krankheit leben kann.
Arten von Kuren
Es gibt viele verschiedene Kurformen:
- ambulante Kur: Sie wohnen selbst im Kurort und gehen täglich zu den Behandlungen.
- stationäre Kur: Sie wohnen in einer Klinik mit Unterkunft und Essen.
Eine Kur dauert meistens 3 Wochen.
Manchmal kann sie verlängert werden.
Der Arzt
Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt stellt fest, ob eine Kur nötig ist.
Er kennt Ihre Krankengeschichte.
Er bescheinigt, dass die Kur wichtig ist, und hilft beim Antrag.
Nach der Kur besprechen Sie mit ihm, wie Sie das Gelernte zu Hause weitermachen.
Kosten
- Sie können jederzeit eine Kur selbst bezahlen. Viele Kurorte bieten Pauschalangebote.
- Wenn die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger (z. B. Rentenversicherung) die Kur bezahlt, gelten feste Regeln:
- Stationär: Sie zahlen meist 10 € pro Tag selbst dazu.
-
Ambulant:
- 10 € für den Kurarzt,
- 10 € Rezeptgebühr,
- 10 % der Kosten für die Anwendungen.
- Unterkunft und Essen: Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss (max. 13 € pro Tag, für Kinder max. 21 €).
Bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren gelten besondere Regeln. Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Die Krankenkasse
Die Krankenkasse ist Ihr erster Ansprechpartner.
Sie gibt Ihnen die Anträge und prüft die Zuständigkeit.
Manchmal prüft auch ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst, ob die Kur notwendig ist.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen.
Wer bezahlt noch?
Neben der Krankenkasse können auch andere Stellen zuständig sein:
- Rentenversicherung (für Arbeitnehmer),
- Unfallversicherung (nach Arbeits- oder Schulunfällen),
- Versorgungsamt (z. B. für Kriegsopfer),
- Beihilfe (für Beamte).
Wenn unklar ist, wer zuständig ist: Jede Stelle nimmt den Antrag an und leitet ihn weiter.
Besondere Kuren
- Mütter-/Väter-/Kinder-Kuren: Sie haben einen Rechtsanspruch. Infos gibt es bei der Krankenkasse, Caritas, AWO, DRK oder Müttergenesungswerk.
- Anschluss-Reha (AHB): direkt nach einem Krankenhausaufenthalt.
Belastungsgrenze
Niemand soll zu viel zuzahlen müssen.
- Maximal 2 % vom Einkommen pro Jahr.
- Bei chronisch Kranken nur 1 %.
Wenn Sie diese Grenze erreicht haben, müssen Sie nichts mehr dazuzahlen.
Der Kurarzt im Kurort
Im Kurort betreut Sie ein spezieller Arzt, der Kur- oder Badearzt.
Er macht mit Ihnen einen Behandlungsplan.
Er prüft, ob die Anwendungen gut wirken.
Am Ende schreibt er einen Bericht an Ihren Hausarzt.
Tipp: Vereinbaren Sie Ihre Arzttermine im Kurort schon vor der Anreise.