- Rathaus & Bürger
- Stadt & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Tourist-Info und Weinbrunnen
- Kultur
- Übernachten
- Veranstaltungen & mehr
- Sehenswertes
- Outdoor-Aktivitäten
- Gastronomie
- Freizeit-Tipps für Kids
- Kur & Gesundheit
Eigenbetrieb Stadtwerke
Eigenbetrieb Stadtwerke
Wichtige Information:
Die Stadtwerke umfassen die Versorgung der Stadt Bad Schwalbach und der Stadtteile mit Trinkwasser sowie die Abwasserbeseitigung. Zu den Aufgaben gehören die Schaffung, Erweiterung, Erneuerung und der Betrieb der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen, Herstellung und Unterhaltung von Hausanschlüssen, Einbau und Wechsel von Wasserzählern, Vermietung von Standrohren sowie die Schlammentsorgung von Grundstückskläranlagen. Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb der Stadt Bad Schwalbach.
Notdienst
Bei Wasserschäden informieren Sie uns bitte während der Dienstzeiten unter Telefon:
06124 / 500143 oder 500142
Außerhalb der Dienstzeiten und an Feiertagen wenden Sie sich bitte an die zentrale Leitstelle unter Telefon: 06124 / 510870
Wasser- und Abwasserbeiträge im Rahmen von Erschließungen
Für die Möglichkeit der Anschlußnahme an die städtische Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage werden Beiträge erhoben.
Die Beiträge werden, gemäß Wasserbeitrags- und –gebührensatzung bzw. Abwasserbeitrags- und –gebührensatzung der Stadt Bad Schwalbach, nach der Veranlagungsfläche bemessen.
Die Veranlagungsfläche ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 3) mit dem Nutzungsfaktor ( § 4 bis 7).
Der Wasserbeitrag beträgt 5,17 € zzgl. derzeit gültiger MwSt (7%) = 5,53 € je m³ Veranlagungsfläche.
Der Abwasserbeitrag beträgt 11,10 € je m³ Veranlagungsfläche.
Hausanschlusskosten
Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Stilllegung von Hausanschlussleitungen sind der Stadt zu erstatten. Berechnet werden die entstandenen tatsächlichen Aufwendungen. Die Kanalanschlußleitung verläuft ab dem Sammler bis zum angeschlossenen Grundstück bzw. bis zum Prüfschacht, falls ein solcher vorhanden ist.
Verbraucherinformation der Trinkwasser-Anschlussnehmer gemäß §§ 45 und 46 Trinkwasserverordnung:
Nach den §§ 45 und 46 Trinkwasserordnung (TrinkwV) sind allen Anschlussnehmern eines Wasserversorgungsgebiets Verbraucherinformationen zu Wasserversorgungsstruktur, Wasserbeschaffenheit und Zusammensetzung und Höhe der Trinkwassergebühren zur Verfügung zu stellen.
Diese erhalten alle Anschlussnehmer einmal jährlich in Papierform gemeinsam mit der Gebührenabrechnung. Darüber hinaus werden auf dem Wasserportal des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) „Wasserportal.info“ weitere Informationen zur Wasserversorgung in Bad Schwalbach bereitgestellt.
Auf einen Blick
Gebührenübersicht
Gebührenübersicht
Die Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung ab 01.01.2025 betragen:
je m³ Wasser: 2,88 €
zzgl. derzeit gültiger MwSt (7%) = 3,08 €ab 1.800 m³:
je m³ Wasser: 3,95 €
zzgl. derzeit gültiger MwSt (7%) = 4,23 €
je m³ Schmutzwasser: 3,22 €Pro m² versiegelte Fläche werden 0,75 € Niederschlagswassergebühren jährlich berechnet.
Grundgebühren
Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird eine monatliche Grundgebühr erhoben, die sich nach der Wasserzählergröße richtet. Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Monat:
Zählergröße Grundgebühr Wasser Grundgebühr Schmutzwasser bis Qn 2,5/Q3=4 7,50 €* 2,00 € bis Qn 6,0/Q3=10 18,00 €* 10,00 € über Qn 6,0/Q3=>10 180,00 €* 200,00 € *zzgl. gesetzl. MWSt (7 %)
Downloads
Satzungen der Stadtwerke
Die entsprechenden Satzungen der Stadtwerke finden Sie hier.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.