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Aufstellung von Lärmaktionsplänen
nach § 47d BImSchG


Am Montag veröffentlicht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen mit seinen Teilplänen für den Frankfurter Flughafen sowie die Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet und die Landkreise im Regierungsbezirk. Diese Entwürfe schreiben die Teilpläne des Lärmaktionsplans der letzten Überarbeitung fort und geben einen Zwischenbericht über den derzeitigen Stand der Lärmminderungsplanung in Südhessen.

Die Fortschreibung des RP Darmstadt greift die noch offenen Prüfaufträge aus der dritten Runde der Lärmaktionsplanung auf und wertet die neue Lärmkartierung sowie die Eingaben aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Plänen aus. Insgesamt gingen dabei knapp 1.200 Meldungen zu Lärmproblemen ein, die Eingang in die Planung fanden. Das RP hat in der Folge konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt, mit dem Ziel der Prüfung und Umsetzung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden.

In den Landkreisen konnten in den bisherigen Runden der Lärmaktionsplanung insgesamt 168 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – beispielsweise die Anordnung von Tempo 30 – umgesetzt werden. Als straßenbauliche Maßnahmen wurden beispielsweise die Errichtung von Lärmschutzwänden oder die Sanierung der Fahrbahndecke angeregt. Zudem wurde die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern aufgezeigt.

Nun haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet online statt. Über das Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen) können vom 24. Juni bis zum 7. August 2024 die Pläne eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch per Post (Regierungspräsidium, 64278 Darmstadt) oder E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen.

Die Stellungnahmen im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung werden zusammen mit den Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden in den endgültig festzustellenden Lärmaktionsplan eingearbeitet. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung – also ab 2027 – bearbeitet werden.


Hintergrund: Lärmaktionsplanung

Bereits 2002 hat die Europäische Kommission mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) alle fünf Jahre eine umfassende, strategische Lärmkatierung (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de).

Für die Lärmkartierung dieser 4. Runde der Lärmaktionsplanung wurde eine neue Berechnungsmethode eingeführt, die auf einem neuen EU-weit einheitlichen Lärmberechnungsverfahren beruht. Dies führt zu großen neu lärmkartierten Gebieten, die nun betrachtet werden.

Die sich anschließende Lärmminderungsplanung wird in Hessen zentral durch die drei Regierungspräsidien durchgeführt. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt, das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.