Statansicht Reitallee Bruns.JPG

Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen


Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Regelung (Verification of Payee (VoP)) zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft. Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sicherer zu gestalten sowie Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu verhindern.

Im Rahmen dieser Regelung wird künftig geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen kann die Zahlung verzögert, abgelehnt oder gegebenenfalls nur nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt werden.

Damit Zahlungen an die Stadt Bad Schwalbach und die Stadtwerke Bad Schwalbach weiterhin reibungslos und fristgerecht verarbeitet werden können, müssen Zahlungspflichtige bei künftigen Überweisungen - insbesondere bei bestehenden Daueraufträgen - darauf achten, als Zahlungsempfänger ausschließlich folgende Bezeichnungen zu verwenden:

Bei Zahlungen an die Stadt: „Stadt Bad Schwalbach“ beziehungsweise bei Zahlungen an die Stadtwerke: „Stadtwerke Bad Schwalbach“.