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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Erinnerung!


Im Zuge dessen weisen wir darauf hin, dass Steuerbescheide grundsätzlich solange ihre Gültigkeit behalten, bis neue Bescheide ergehen.

Durch die Erhöhung der Grundsteuer B und der Zweitwohnungssteuer rückwirkend zum 01.01.2023 erhalten Sie für diese Steuerarten Anfang März 2023 Änderungsbescheide mit einem Nachzahlungsbetrag fällig zum 03.04.2023 und die gewohnten Fälligkeiten zum 15.05.2023, 15.08.2023 und 15.11.2023.

Für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden 2023 keine Bescheide versandt. Bitte entnehmen Sie die jeweiligen Beträge zu den bekannten Fälligkeiten dem Vorjahresbescheid 2022.

Für die Hundesteuer erhalten Sie aufgrund der Steuererhöhung rückwirkend zum 01.01.2023 Ihren Änderungsbescheid Anfang März. 

Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungen immer das vollständige Kassenzeichen an.

Denken Sie bitte daran, Ihre Daueraufträge anzupassen. Alternativ können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung/Sepa-Lastschriftmandat erteilen.