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Führerscheinpflichtumtausch ab jetzt beim RTK
Nach Einführung des bequemen Onlineangebotes entfällt nach einer Übergangszeit ab dem 1. August 2024 die Möglichkeit der Beantragung des Führerscheinumtausches über die Bürgerbüros der Städte- und Gemeindeverwaltungen. Die Änderungen sind erforderlich, um die Arbeitsabläufe innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde im Bereich des Führerscheinpflichtumtausches zu optimieren.
Für alle Bürgerinnen und Bürger die das Onlineangebot nicht wahrnehmen möchten oder können, besteht weiterhin die Möglichkeit den Pflichtumtausch nach erforderlicher Terminvereinbarung direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach persönlich zu beantragen. Bei persönlicher Beantragung bei der Führerscheinstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, ist eine Abholung dort nicht mehr erforderlich. Der neue Führerschein kann in diesem Fall direkt von der Bundesdruckerei bequem nach Hause geschickt werden.