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Hausbesuche von städtischen Mitarbeitern
Städtische Mitarbeiter haben sich zwar schon immer ausgewiesen, wegen einer unlängst geglückten Betrugsmasche hat der Magistrat nun aber sicherheitshalber stärkere Regeln für Hausbesuche erlassen. Künftig muss an der Haustür nicht nur der Dienst-, sondern auch der Personalausweis vorgezeigt werden. Außerdem erfolgen Besuche nur nach vorheriger Absprache.