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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Ärger und Konflikte vermeiden:


Jetzt im Frühling zieht es viele Menschen nach draußen in die Natur. Da in letzter Zeit beim Ordnungsamt der Stadt Bad Schwalbach wiederholt Beschwerden über das Verhalten einzelner Hundehalter eingegangen sind, möchte die Verwaltung zum Start in die „Freiluft-Saison“ nochmals auf die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) hinweisen. Grundsätzlich gilt dabei, dass Hunde so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

Zu beachten sind unter anderem, dass:

  • seinem Hund ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.
  • Tiere nicht unbeaufsichtigt umherlaufen.
  • Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu beseitigen sind.

In Bereichen, die von Kindern genutzt werden, führt die Nichteinhaltung zu Verärgerung und Konflikten. Die Verschmutzungen durch Hundekot stellen nicht nur eine Beeinträchtigung des Stadtbildes dar, sie bergen auch gesundheitliche Risiken. Damit es möglichst nicht zu solchen Verunreinigungen kommt, unterstützt die Stadt die Hundehalter mit kostenlosen Gassibeuteln, die an verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Bad Schwalbach setzt in erster Linie auf die Einsicht der Hundehalterinnen und Hundehalter und auf die vorausschauende Rücksichtnahme beim Halten und Führen von Hunden. Verstöße gegen die allgemeinen Pflichten der Gefahrenabwehrverordnung können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Darunter fallen Verstöße gegen geltende Anleinpflichten, gegen die Aufsichtspflicht oder die Pflicht zur Entsorgung des Hundekots.

Die detaillierten Hinweise für Hundehalter finden sie auf unserer Webseite unter https://www.bad-schwalbach.de/rathaus-buerger/aus-dem-rathaus/staedtische-finanzen-steuern-gebuehren/hundesteuer/