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Jugendschöffen gesucht
Interessenten für das Jugendstrafrecht bewerben sich bis zum 30. April 2023 direkt beim Rheingau-Taunus-Kreis per eMail an liane.schmidt@rheingau-taunus.de. Über die Amtsvergabe an die Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises.
Voraussetzung für die Übernahme des Jugendschöffenamtes ist ein Hauptwohnsitz im Bad Schwalbach, ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren sowie die deutsche Staatsbürgerschaft. Von der Wahl ausgeschlossen sind alle, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Das Amt eines Schöffen erfordert in hohem Maß Objektivität, Selbstständigkeit, persönliche Reife und gute Deutschkenntnisse. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Juristische Vorerfahrung ist nicht nötig, im Gegenteil: Hauptamtlich in der Justiz tätige Personen wie Anwälte, Polizeivollzugsbeamte oder Bewährungshelfer sollen nicht gewählt werden.
Einverständniserklärung zur Wahl zur/zum Jugendschöffin/Jugendschöffe