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Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rathaus

Kommunaler Zuschuss für Kindertagespflegepersonen


Es befinden sich derzeit 16 Kinder im U3-Bereich aus Bad Schwalbach in der Betreuung von Kindertagespflegepersonen. Die politischen Gremien der Stadt Bad Schwalbach haben beschlossen, Kindertagespflegepersonen mit einem zusätzlichen monatlichen Zuschuss zu fördern. Der Zuschuss wird in Abhängigkeit zum vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, max. für 25 Stunden wöchentlich je Kind mit Erstwohnsitz in Bad Schwalbach, gewährt und beträgt pro Betreuungsstunde pauschal 1,50 €. Der Zuschuss ist je Kindertagespflegeperson auf bis zu 5 Kinder unter 3 Jahren begrenzt. Kindertagespflegepersonen werden durch die Tageselternvermittlung im Familienzentrum MüZe Taunusstein e.V. (Mütterzentrum) unterstützt. Interessierte, die die Bezuschussung in Anspruch nehmen möchten, können sich mit Frau Oh unter der Telefonnummer 06128-858774 oder unter info@tageseltern-taunusstein.de mit der Tageselternvermittlung im MüZe in Verbindung setzen.

 

Die Förderung der Kindertagespflege in Bad Schwalbach dient der Erfüllung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren gemäß § 24 Absatz 2 SGB VIII. Die Kindertagespflege ist nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren als Bildungsort anerkannt. Die Kindertagespflege stellt für Kinder ein gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in einer Kindertagesstätte dar. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die frühkindliche Bildung und Erziehung als auch auf die Betreuung. Weiterhin können die Familien durch eine Kindertagespflegeperson Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren.