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Überarbeitung der Vermietungssatzung
Die Vermietungssatzung der Stadt Bad Schwalbach muss überarbeitet werden, denn sie stammt noch aus der Zeit, in der Alleesaal und Kurhaus vom Eigenbetrieb Staatsbad betreut wurden. Die Stadtverwaltung hat daher eine Vorlage erarbeitet, unter der zuerst rechtliche Gesichtspunkte aktualisiert und anschließend die Hausordnungen angeglichen sowie sprachlich angepasst wurden. Was bisher noch fehlt ist eine Anpassung der Mietbeträge.
Um eine gemeinsame Rechengröße zu haben, hat Bürgermeister und Kurdirektor Markus Oberndörfer in diesem Zuge die Mietkosten für eine Veranstaltung auf den einzelnen Sitz heruntergebrochen. Nach der aktuell gültigen Satzung kostet das Hettenhainer Bürgerhaus demnach beispielsweise 200 EUR auf 440 Sitzplätze und somit 0,45 EUR pro Sitzplatz. Im Vergleich dazu belaufen sich die Kosten für eine Anmietung des Kurhauses für einen gemeinnützigen Verein auf 950 EUR für 400 Sitzplätze und somit auf 2,38 EUR pro Platz. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Kurhausnutzung für Vereine mehr als das Doppelte wie die Nutzung eines Bürgerhauses kostet.
„Im Rahmen der Gleichbehandlung ist das inakzeptabel“, so Oberndörfer. „Dass man für Kurhaus und Alleesaal einen gewissen „Ambienteaufschlag“ bezahlen muss, ist grundsätzlich in Ordnung, nur eben nicht in dieser Höhe“, betont er. Sein Wunsch: Bis die Stadthalle als kernstädtisches Bürgerhaus zur Verfügung steht, sollten die Mieten von Kurhaus und Alleesaal zumindest für Vereine und Privathaushalte analog zu denen der Bürgerhäuser angepasst werden.
„Ich bin dankbar, dass der Magistrat meinem Vorschlag gefolgt ist und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, die Vorlage mit den direkten Betroffenen, also den Bürgerinnen und Bürgern sowie den hauptnutzenden Vereinen, vor Beschlussfassung der Gremien zu besprechen“, fasst er zusammen.

