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Personalausweis: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad SchwalbachRechtsgrundlage