Anzeige eines Brauchtumsfeuers

  • Leistungsbeschreibung

    Hierbei handelt es sich um Martinsfeuer, Osterfeuer, Johannisfeuer, aber auch um örtliche Brauchtumsfeuer wie z.B. Christbaumverbrennungen. Diese jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen werden durch das ehrenamtliche Engagement von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, von örtlichen Vereinen und nicht zuletzt von der Freiwilligen Feuerwehr getragen. 

    Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Ortschaft verankert sind und von einer Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden, die für jedermann zugänglich ist.

  • Anträge / Formulare


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