3G-Regelung im Rathaus


Aufgrund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz und das stark steigende Pandemiegeschehen gilt im Rathaus Bad Schwalbach ab sofort für Alle die 3G-Regelung: Sowohl Mitarbeitende als auch Besucher müssen dann nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzeigen. Vor Einlass in das Rathaus sind am Empfang entweder die Impfnachweise, der Genesenennachweis oder ein schriftliches, tagesaktuelles Testergebnis eines offiziellen Testzentrums sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Zulässig sind dabei ein PCR- oder ein Antigentest (Schnelltest). Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein Antigentest höchstens 24 Stunden. Besucher werden nach der Einlasskontrolle durch einen Mitarbeiter abgeholt. Nach wie vor gilt im gesamten Rathaus Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske).

Weiterhin wird um die Wahrung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter gebeten.

Gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetzes müssen auch alle Mitarbeitenden im Rathaus nachweisen, ob sie geimpft oder genesen sind oder jeweils einen tagesaktuellen Negativ-Test vorlegen.