Bad Schwalbach Winteransicht mit Martin-Luther-Kirche -.JPG

Versammlung anmelden

Anmeldung einer Versammlung

Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs gemäß § 12 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)

Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzugs erfolgt sein.

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