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Versammlung anmelden
Anmeldung einer Versammlung
Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs gemäß § 12 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)
Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzugs erfolgt sein.
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