Bad Schwalbach Winteransicht mit Martin-Luther-Kirche -.JPG

Versammlung anmelden

Anmeldung einer Versammlung

Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs gemäß § 12 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)

Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzugs erfolgt sein.

Daten der Versammlungsleitung

Daten zur Versammlung / zum Aufzug

Sonstiges (z. B. Erläuterung des Versammlungsverlaufs, Lautsprecherwagen, Megafon etc.)

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.


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