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Informationen aus dem Rathaus

Ausschreibung Golfhaus


Das Golfhaus liegt am hinteren Ende des Menzebachtals zwischen der sanierten und gut frequentierten Minigolfanlage und den Tennisplätzen und ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Das Anwesen ist Bestandteil der Gesamtanlage Kurpark und selbst Kulturdenkmal.

Der Verkauf des Objektes soll zum vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte festgestellten Verkehrswert von 83.000 € erfolgen, eine Vergabe in Erbpacht unter Zugrundelegung des genannten Verkehrswertes wäre ebenfalls möglich.

Der Käufer muss die Verpflichtung zur umfassenden Sanierung des Objektes unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben übernehmen. Weiterhin muss der Käufer die Verpflichtung zum dauerhaften und ganzjährigen gastronomischen Betrieb übernehmen. Diese Verpflichtungen müssen durch entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaften gesichert sein, wobei die Inbetriebnahme der Gastronomie spätestens zwei Jahre nach der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung erfolgen soll.

Eine mögliche Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen durch die Besucher der Minigolfanlage ist Bedingung, ebenfalls die Gewährung von notwendigen Wege- bzw. Fahrrechten für die Stadt Bad Schwalbach.

Im 1. OG des Objektes soll eine Nutzung als Betreiberwohnung bzw. als Wohnung für Personal möglich sein.

Die Vergabeentscheidung durch die Stadt soll auf Grundlage des vorzulegenden Sanierungskonzeptes sowie des gastronomischen Konzeptes erfolgen, wobei entsprechende Bonitätsnachweise durch den Käufer vor Vertragsabschluss vorzulegen sind.

Für eine Besichtigung des Objektes können Interessenten mit der Bauverwaltung, Frau Grings 06124 – 500 154 einen Termin vereinbaren, eine Einsichtnahme in das Wertermittlungsgutachten ist ebenfalls nach Terminabsprache möglich.

Die Einreichung eines Angebotes unter Beifügung der geforderten Unterlagen an den Magistrat der Stadt Bad Schwalbach, Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach soll in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens 31.01.2024 erfolgen.


EDIT: Ein ausführliches Exposé kann ausschließlich über das Büro des Bürgermeisters angefordert werden.