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Schöffen für das Ortsgericht gesucht


Ortsgerichte helfen bei einfachen Rechtsgeschäften, da sie häufig als Ersatz für einen Notar dienen und Bürgerinnen und Bürgern so Wege und Kosten ersparen. Die Schöffen sind unter anderem für die Sicherung des Nachlasses und der Ermittlung von Immobilienwerten zuständig. Ein Ortsgericht besteht aus einem Vorsteher und mindestens vier Schöffen. Beschlüsse werden in mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Erledigung der Verwaltungsarbeit obliegt dem Ortsgerichtsvorsteher.

Die Amtszeit beträgt zehn Jahre, kann aber auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerber sollten allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung mitbringen und unbescholten sein. Idealerweise haben sie zudem einen Bezug zur Baubranche, denn dies könnte bei Immobilienschätzungen oder der Feststellung von Schäden von Vorteil sein. Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dürfen vom Bewerber nicht geschäftsmäßig ausgeübt werden. Die Bewerber dürfen nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein.

Interessenten für das Amt im Ortsgericht bewerben sich bitte bis zum 31.01.2024 beim Magistrat der Stadt Bad Schwalbach, Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach per Email an ordnungsamt@bad-schwalbach.de.

Das Bewerbungsformular kann unten heruntergeladen werden.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kirsten Engel unter der Rufnummer 06124 500 114 gerne zur Verfügung.