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Seniorenbeiratswahl
Am 20. März 2024 wird laut Magistratsbeschluss ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Wahlvorschläge können bis zum 11. Januar 2024, 13 Uhr, eingereicht werden. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Schwalbach, die bis zum Wahltag 60 Jahre alt sind. Dieses Alter gilt auch für alle, die bereit sind zu kandidieren. Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten rechtzeitig zugesandt.
Der Seniorenbeirat wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren in Bad Schwalbach.
Gewählt werden kann jeder, der sich gerne für die Belange der Senioren in Bad Schwalbach einbringen möchte. Wer sich zur Wahl aufstellen lassen möchte, benötigt mindestens fünf wahlberechtigte Unterstützer – Mehrfachnennungen sind unzulässig (Unterschriftsvordrucke können im Wahlamt angefordert werden). Daneben steht einigen Bad Schwalbacher Gremien und Organisationen – vom Magistrat über die Ortsbeiräte bis hin zu Sozialverbänden und Kirchengemeinden – das Recht zu, eine Person zur Wahl vorzuschlagen.
Der Seniorenbeirat vertritt als ein parteiunabhängiges, ehrenamtliches Gremium die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Er ist Vermittlungsstelle zwischen der Bürgerschaft und städtischen Gremien und wird bei Senioren-Angelegenheiten von den Gremien angehört. Darüber hinaus koordiniert der Seniorenbeirat die örtlichen Aktivitäten und Angebote für die ältere Generation.
Für Fragen rund um die Seniorenbeiratswahl steht Ihnen das Wahlamt im Bad Schwalbacher Rathaus, Zimmer 215 im zweiten Stock, Adolfstraße 38, Tel.: 06124/500114 gerne zur Verfügung.