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Bauaktenarchiv
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad SchwalbachWelche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegenWelche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Schwalbach
Die Anfragen zur Einsichtnahme oder zur Anforderung von Unterlagen können immer Mittwochs von 08:00 Uhr – 15:30 Uhr an die zuständigen Ansprechpartner gerichtet werden.